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Großfeuerungsanlagen (GFA)-Bericht

Betreiber großer industrieller Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 50 MW und mehr den sogenannten GroßFeuerungsAnlagen (GFA) haben gemäß 13. BImSchV jährlich eine Aufstellung der Emissionen an Schwefeloxide (SOx), Stickstoffoxide (NOx) und Staub sowie den Gesamtenergiemengen je Brennstoffart den zuständigen Behörden vorzulegen.

Die Erfassung und Abgabe der GFA-Meldungen erfolgt online über das Internet mit der Webanwendung Betriebliche UmweltdatenBericht Erstattung (BUBE).

 

letzte Aktualisierung: 03.07.2019