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Gute Laborpraxis (GLP)

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Allgemeines zu GLP

Gute Laborpraxis (GLP) stellt ein internationales abgestimmtes Regelwerk dar, das die Qualität und Vergleichbarkeit von Prüfdaten aus Untersuchungen zu chemischen Stoffen gewährleisten soll.

Die Ergebnisse erlauben eine Bewertung der möglichen Gefahren für den Menschen und die Umwelt durch diese Stoffe. Je nach dem, zu welchem Zweck der Stoff in den Verkehr gebracht werden soll, sind die Art und der Umfang dieser Prüfungen in den Gesetzen vorgeschrieben. Diese Prüfungen umfassen physikalisch-chemische, toxikologische und ökotoxikologische Untersuchungen.

Die Grundsätze der Guten Laborpraxis, siehe ChemG Anhang 1 finden Anwendung auf die nicht-klinischen Sicherheitsprüfungen von Stoffen, die in

  • Arzneimitteln,
  • Pflanzenschutzmitteln und Bioziden,
  • kosmetischen Mitteln,
  • Tierarzneimitteln,
  • Lebensmittelzusatzstoffen,
  • Futtermittelzusatzstoffen und
  • Industriechemikalien

enthalten sind.

Weitere Informationen sind auch auf der Webseite des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt zu finden.

Wer GLP-pflichtige Prüfungen im Sinne des § 19a Abs. 1 ChemG durchführt, kann die GLP-Bescheinigung nach § 19b ChemG beantragen.
Entsprechende Dokumente können aus dem Abschnitt "Formulare/Anträge/Leitfäden" entnommen werden.

Aktualisierungsdatum
18.04.2024

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