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Flächeninanspruchnahme (entspricht UMK-Indikator D1)

1) Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsflächen (SuV)
2) Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche an der Landesfläche

Bedeutung

Die Flächeninanspruchnahme steht als hoch aggregierter Schlüsselindikator für die Nachhaltigkeit der Raumnutzung. Die mit der Flächeninanspruchnahme verbundenen Umweltschädigungen sind in der Regel schleichend und treten erst über lange Zeiträume auf. Die Folgewirkungen sind auf den ersten Blick nur schwer zu erkennen, deren Gefahren werden zurzeit noch deutlich unterschätzt.
Die Änderung der Flächeninanspruchnahme beinhaltet insbesondere die Umnutzung von Freiflächen, i. d. R. landwirtschaftlich genutzter Flächen, in Siedlungs- und Verkehrsflächen. Dabei gehen ökologische Funktionen des Bodens ebenso verloren wie Lebensräume für Flora und Fauna. Häufig handelt es sich anstelle einer multifunktionalen um eine einseitige, rein wirtschafts-orientierte Nutzung des Bodens. Die Änderung der Flächeninanspruchnahme ist darüber hinaus meist verbunden mit der Abnahme der Siedlungsdichte, einer Zunahme des Verkehrsaufkommen und des Energieverbrauchs und dem kostenträchtigen Ausbau von Infrastruktur. Der Indikator indiziert daher auch Belastungspotentiale, die über die in Anspruch genommenen Flächen hinausgehen.
Die tägliche Flächeninanspruchnahme für SuV eines Jahres wird als Indikator verwendet, da sie eine sehr anschauliche und inzwischen weithin bekannte Größe ist. Bei vergleichenden Darstellungen ist eine Normierung auf eine geeignete Bezugsgröße (z.B. auf Flächengröße oder Bevölkerungsdichte) vorzunehmen.

1) Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsflächen in ha pro Tag (Vier-Jahres-Mittelwerte)

2) Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche (ab 2016 Anteil der Fläche für Siedlung und Verkehr) an der Landesfläche in Prozent

Letzte Aktualisierung der Grafiken: 30.03.2021

Definition und Berechnungsverfahren

1) Die durchschnittliche zusätzliche Inanspruchnahme von Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke pro Tag wird errechnet, indem der jährliche Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsflächen durch die Anzahl der Kalendertage des Jahres geteilt wird. Zur Glättung jährlicher Schwankungen wird der Vier-Jahres-Mittelwert für den Indikator angegeben. Er wird berechnet, indem die Indikatorwerte der letzten vier Einzeljahre aufsummiert und durch 4 geteilt werden. Zusätzlich werden auch die Jahres-Einzelwerte informell fortgeführt.
2 a) Zur Berechnung des Anteils der Siedlungs- und Verkehrsfläche an der Landesfläche wird die Siedlungs- und Verkehrsfläche in Beziehung zur Gesamtfläche eines Landes (ohne Küstengewässer) gesetzt (Zeitreihe bis 2015).
2 b) Zur Berechnung des Anteils der Fläche für Siedlung und Verkehr an der Landesfläche wird die Fläche für Siedlung und Verkehr in Beziehung zur Gesamtfläche eines Landes (ohne Küstengewässer) gesetzt. (Zeitreihe ab 2016).

Die Flächenerhebung basiert auf einer Auswertung von Daten der Vermessungs- und Katasterverwaltung zum Stichtag 31. Dezember des jeweiligen Berichtsjahres. Die Erhebungsgrundlage für die Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung stellt seit 2016 das Amtliche Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) dar. Mit dieser neuen Erhebungsgrundlage wurde der bundesweit vereinbarte Nutzungskatalog verändert und erweitert. Vor 2016 basierte die Erhebung auf einer Auswertung des Liegenschaftskatasters, zuletzt der Automatisierten Liegenschaftsbücher (ALB) bzw. bei Ländern, die bereits vorher auf ALKIS umgestellt haben, auf Rückmigration in die ALB-Systematik. Im Zuge der notwendigen Methodenänderung wurde die bis zum Berichtsjahr 2015 erfasste "Siedlungs- und Verkehrsfläche" durch die etwas anders abgegrenzte "Fläche für Siedlung und Verkehr" ersetzt. Die Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV) nach ALB (bis 2015) setzt sich zusammen aus folgenden Kategorien:

  • Gebäude- und Freifläche,.
  • Betriebsfläche (ohne Abbauland).
  • Erholungsfläche.
  • Verkehrsfläche.
  • Friedhof.

Die Fläche für Siedlung und Verkehr (FSuV) nach ALKIS (ab 2016) enthält gegenüber der Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV) nach ALB noch zusätzlich folgende Nutzungskategorien nach ALB:

  • Betriebsfläche: Abbauland.
  • Landwirtschaftliche Betriebsfläche.
  • Forstwirtschaftliche Betriebsfläche.
  • Verkehrsübungsplatz.
  • Dressurplatz.
  • Freizeitanlage.
  • Historische Anlage.

Nicht mehr zur FSuV zählt dagegen die Verkehrsbegleitfläche Wasserstraße.

Um den Nachhaltigkeitsindikator "Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche" fortführen zu können, wird die Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV) seit dem Berichtsjahr 2016 nachrichtlich berechnet. Sie ergibt sich aus der Fläche für Siedlung und Verkehr (FSuV) abzüglich der Flächen für "Bergbaubetrieb" (14000) und für "Tagebau, Grube, Steinbruch" (15000). Der Erhebungsturnus betrug ursprünglich vier Jahre, so dass bis 2001 keine jährlichen Daten vorliegen.. Die Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV) kann nicht mit der versiegelten Fläche gleichgesetzt werden, da sie einen Anteil von nicht bebauten und nicht versiegelten Frei- und Grünflächen enthält. (s. nachrichtliche Darstellung der Flächenversiegelung in den Bundesländern)Wichtiger Hinweis: Die zeitliche Entwicklung des Indikators wird in unterschiedlichem Umfang nicht nur durch die Umwidmung von Flächen (z.B. Landwirtschaft oder Wald) für Siedlungs- und Verkehrszwecke beeinflusst, sondern auch durch Neuzuordnungen von Flächen im Rahmen von Überprüfungen des amtlichen Liegenschaftskatasters. Zudem ist die zeitliche und räumliche Vergleichbarkeit durch die Methodenumstellung in der Vermessungsverwaltung, die sich seit 2009 je nach Bundesland in unterschiedlichem Ausmaß auf die Ergebnisse auswirkt, zum Teil erheblich eingeschränkt. Für weitere Informationen siehe:Die Werte für Deutschland basieren auf der Nachhaltigkeitsberichterstattung des Bundes (Tabelle 91111-0001, Stand: 2.12.2019). Sie entsprechen nicht in allen Fällen der Summe der Länder (Daten UGRdL). Der hier ausgewiesene Wert weicht aufgrund einer Bereinigung des Indikatorwerts auf Bundesebene von der Ländersumme ab. Im Zuge der Berechnung des Indikators auf Bundesebene wurden für Nutzungsarten Anpassungen vorgenommen; so wurden beispielsweise größere Neuzuordnungen bei der Ermittlung des Flächenindikators -soweit möglich- herausgerechnet. Der Wert für die Ländersumme basiert auf unveränderten Messergebnissen der Vermessungsämter.Der Indikator „Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche an der Landesfläche“ wird durch die Methodenumstellung nicht weitergeführt, sondern ab 2016 durch den „Anteil der Fläche für Siedlung und Verkehr an der Landesfläche“ ersetzt. Die Fläche für Siedlung und Verkehr setzt sich aus unterschiedlichen Arten der Flächennutzung zusammen. Der Bereich Siedlung umfasst die bebauten und nicht bebauten Flächen, die durch die Ansiedlung von Menschen geprägt sind oder zur Ansiedlung beitragen. Hierzu zählen u. a. die Wohnbaufläche, die Industrie- und Gewerbefläche, die Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche sowie Friedhöfe. Der Bereich Verkehr enthält die bebauten und nicht bebauten Flächen, die dem Verkehr dienen. Zu nennen sind hier z. B. die Kategorien Straßenverkehr und Bahnverkehr.

Letzte Aktualisierung der Textpassagen: 21.08.2020