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Verpackungsabfälle: Vermeidung, Verwertung, Recycling und Vollzug (28.09.2021)

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) vom 1. Januar 2019 setzt die europäische Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle 94/62/EG um und legt gleichzeitig Anforderungen an die Produktverantwortung nach § 23 KrWG für Hersteller und Vertreiber von Verpackungen fest.

Das VerpackG delegiert – wie auch die Vorgängerverordnung– die Verpflichtungen und die Verantwortung für die Entsorgung der Verpackungen an die Akteure der Wirtschaft. Seit 1998 existieren hierfür entsprechende Regelungen, jedoch bestehen nach wie vor viele Fragen im Zusammenhang mit der Entsorgung von Verpackungsabfällen.

Das Landesamt für Umweltschutz widmete diesen Fragen einen ganzen Thementag. Das Vormittagsprogramm bot Weiterbildung und fachlichen Austausch und richtete sich in erster Linie an Vollzugsbehörden und örE. Am Nachmittag waren vor allem interessierte Bürgerinnen und Bürger eingeladen, als es um Informationen zum dualen System, zur Trennung und Verwertung von Verpackungsabfällen und Möglichkeiten zur Abfallvermeidung ging.

Vorträge am Vormittag

Vollzug des Verpackungsgesetzes und Zentrale Stelle

Dr. Lars Winter | Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister
Vortrag kann auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.

Vorträge am Nachmittag

Kunststoffabfälle in der Umwelt

Prof. Gilian Gerke | Hochschule Magdeburg-Stendal

Abteilung Kreislaufwirtschaft, Bodenschutz, Wasserwirtschaft

Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
Reideburger Str. 47
06116 Halle (Saale)
roger.tietze(at)lau.mwu.sachsen-anhalt.de