Menu
menu

Artenschutzrechtliche Verbote

1. Allgemeine Schutzvorschriften

Zum Schutz der wild lebenden Tiere und Pflanzen und deren Lebensstätten wurden in § 39 Bundesnaturschutzgesetz (1) (BNatSchG) allgemeine Zugriffs- und Störverbote festgelegt. Ausnahmen davon wie die Handstraußregelung und die genehmigungsabhängige gewerbsmäßige Entnahme wildlebender Pflanzen sind in § 39 Absätze 3 und 4 BNatSchG gefasst. § 39 Absatz 5 enthält Regelungen zum Schutz bestimmter Landschaftsstrukturen, die regelmäßig wichtige Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtsstätten gefährdeter Tierarten beinhalten.

Aussetzungs- und Ansiedlungsverbote für gebietsfremde Arten regelt § 40 Bundesnaturschutzgesetz (1) (BNatSchG).

Ein Verbot zum Fallenfang sowie zu weiteren verbotenen Handlungen, Verfahren und Geräten enthält § 4 Bundesartenschutzverordnung (1) (BArtSchV).

(1) Quelle: Gesetze im Internet
(Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, Bundesamt der Justiz)

2. Besondere Schutzvorschriften

Für alle besonders geschützten und streng geschützten Arten gelten über den allgemeinen Schutz hinausgehend die folgenden einschlägigen Verbote.

Artenschutzrechtliche VerboteRechtliche Grundlagen
Naturentnahmeverbot§ 44 Absatz 1 Nr. 1, 3 und 4 BNatSchG
Störverbot§ 44 Absatz 1 Nr. 2 BNatSchG
Besitzverbot§ 44 Absatz 2 Nr. 1 BNatSchG
VermarktungsverbotArtikel 8 Absätze 1 und 5 EG-VO Nr. 338/97 sowie
§ 44 Absatz 2 Nr. 2 BNatSchG
Verbot der Ein- und Ausfuhr ohne GenehmigungArtikel 4 und 5 EG-VO Nr. 338/97 sowie
§ 45 Absatz 1 BNatSchG

Letzte Aktualisierung: 11.07.2019

Zum Seitenanfang

Kontakt:

Naturschutz
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
Reideburger Str. 47
06116 Halle (Saale)

Kontrollaufgaben des Artenschutzes/
CITES-Büro

Zerbster Straße 7
39264 Steckby

Tel.: +49 39244 940-90 (Zentrale)
Fax: +49 39244 940-919
E-Mail: cites(at)lau.mwu.sachsen-anhalt.de

Informationen:

Moschusschildkröte und Zebrawels L46 - Meldepflicht für neue Tierarten
Pressemitteilung 05/2023 vom 02.03.2023

Weitere Hinweise sind in den nachfolgenden Fachinformationen sowie unter Artenschutz-rechtliche Informationsschriften zu finden.